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Arbeitspapiere und Stellungnahmen

  • Stellungnahme zu E-Control Verordnungen: EEffG-QBV & EEffG-SKV
    Die DECA unterstützt die geplante Einführung von Qualitätsstandards für Energieauditor:innen und Energieberater:innen im Hinblick auf deren fachliche Qualifizierung bzw. Requalifizierung. Mit Verweis auf den durchgeführten Stakeholderprozess zum EEffG (2018-2019) sollen insbesondere im Hinblick auf die Requalifizierung von Auditor:innen und Berater:innen klarere Anforderungen im §12 (3) im Hinblick auf die Verordnungsermächtigung der E-Control festgelegt werden. Erfahrungen in den letzten beiden Auditperioden haben gezeigt, dass zahlreiche Auditor:innen im Register gemeldet sind, ohne tatsächlich Audits durchgeführt zu haben. Des Weiteren bedarf es einer Definition des Begriffes "Setzen einer Maßnahme". Damit soll verhindert werden, dass wie im alten Energieeffizienzgesetz aus 2014 Maßnahmen per Gesetz bzw. per Verordnung als „gesetzt“ definiert werden, die noch nicht energieeinsparend wirken, wie etwa die bloße Verteilung von Plastikplättchen ohne deren Einbau.
  • Stellungnahme Dekarbonisierung am Wohnungsmarkt
    Die DECA kann als Plattform für Projektpartnerschaften die Umsetzung von Dekarbonisierungsprojekten am österreichischen Wohnungsmarkt erleichtern (‚Projekt Pipeline‘). Vorranging wäre die Vermittlung zwischen Eigentümergemeinschaften (ÖHGB, ÖVI,…) und Energiedienstleistern. Parallel dazu sollte der Austausch mit politischen Stakeholdern (BMK, AK) vorangetrieben werden, um die Rahmenbedingungen zu verbessern, vor allem im Hinblick auf öffentliche Beratungsangebote, die Anpassung relevanter Rechtsmaterie und einem höheren Maß an Standardisierung.
  • Stellungnahme Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 (EEff-RefG)
    Aus Sicht der DECA können Energieleistungsverträge einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Energieeffizienz- und Energieeinsparungsmaßnahmen zu setzen und damit helfen, die gesetzlichen Einsparungsziele einzuhalten. Wie sich aus den unionsrechtlichen Grundlagen (insbesondere Art. 18 Abs. 1 lit b Energieeffizienz-RL 2012/27/EU) ergibt, sollen die Mitgliedstaaten die Anwendung von Energieleistungsverträgen fördern.
  • Stellungnahme Erneuerbare Wärme Gesetz (EWG)
    Wir vermissen neben den im Entwurf enthaltenen Rollen bzw. Formen betreffend der Wärmebereitstellung, wie Gebäude-Eigentümer/innen und Fernwärme bzw. qualitätsgesicherte Fernwärme, die Rolle der Energiedienstleister und Energiedienstleistungen. Für diese sind spezifische Klarstellungen und Regelungen vorzusehen, um das bedeutende Potential dieses Geschäftsmodells für die Erreichung der Dekarbonisierungsziele zu erschließen.
  • Diskussionspapier Haftungen für Contracting
    Die DECA sieht mit der UFG-Novelle eine wichtige Forderung zur Belebung des Marktes für Energiedienstleistungen erfüllt, und möchte die Umsetzung in Form von Richtlinien und Garantiebedingungen bestmöglich unterstützen.
  • Stellungnahme Energieeffizienzfonds
    Aus Sicht der DECA braucht einen starken und einfachen Mechanismus, keine komplexe Prozedur: daher nur einen Energieeffizienzfond mit der klaren Ausrichtung zu Haushaltsmaßnahmen.
  • Diskussionspapier Gleichbehandlung von Fernwärme und Energielieferungen
    Energiedienstleister sind bei der Umsetzung von Wärme- und Kältelieferprojekten gegenüber Fern- oder Nahwärme deutlich benachteiligt. Um eine Gleichbehandlung zwischen Fernwärme und Energiedienstleistern zu ermöglichen, ist eine Anpassung der betroffenen gesetzlichen Materie notwendig.
  • Presseaussendung Energieeffizienzgesetz Neu
    Sechs Monate nach dem Auslaufen des alten Energieeffizienzgesetzes 2014 und ein Jahr nach Ende der Frist für die Umsetzung der EED 2018 ist es Zeit für die rasche Einigung zum Energieeffizienzgesetz
  • Stellungnahme WEG
    Energieliefercontracting ist ein Werkzeug zur Erfüllung von Klimazielen und die DECA sieht es als notwendig an, gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, um eine Reihe von Benachteiligungen und unsachgemäßen Erschwernissen von Energieliefercontracting im Wohnungsbereich zu besetigen.
  • Stellungnahme NEHG
    Die DECA begrüßt die Einführung eines CO2 Preises aus Gründen des Klimaschutzes und der Stärkung des Prinzips „Energie Efficiency First“. Das Gesetz verstehen wir im Wesentlichen wie eine weitere Abgabe der Inverkehrbringer von fossilen Energieträgern, ähnlich in der Abwicklung und den Fristigkeiten wie die Mineralölsteuer oder die Erdgasabgabe. In den Fixpreisphasen der Einführung und des Übergangs ist diese Abgabe auch ähnlich der Umsatzsteuer zu handhaben. Hingegen bleibt der Begutachtungsentwurf eine Erläuterung schuldig, wie in der Marktphase Zertifikate zugeteilt oder erstellt werden oder ein Preisbildungsmechanismus oder ein Handelssystem angedacht ist.

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