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Das DECA-Qualitätssiegel

Qualitätskriterien für Energieeffizienzdienstleistungen (EEDL) steigern das Vertrauen der Kunden in die Dienstleistungen und unterstützen sie bei der Auswahl von Dienstleistern.
Die DECA hat intensiv an Qualitätskriterien gearbeitet, Ergebnis ist das DECA-Qualitätssiegel.

Eine wesentliche Barriere für die Weiterentwicklung des Marktes für Energieeffizienzdienstleistungen (EEDL) ist das mangelnde Vertrauen, das bei vielen potenziellen KundInnen angesichts der Komplexität und Vielfalt von EEDL oft anzutreffen ist. In vielen Branchen sind Zertifikate, Labels und Siegel eine Hilfestellung für KundInnen bei punktuellen Kaufentscheidungen bis hin zu komplexen Beschaffungsvorgängen – meistens für Produkte, aber auch für Dienstleistungen. Auch im Bereich Energie gibt es eine Reihe solcher Auszeichnungen – vom Energieausweis über Ökostrom bis zu technologiespezifischen Auszeichnungen. Ein umfassendes Instrument speziell für Energieeffizienzdienstleistungen fehlte bis dato. Die DECA möchte mit ihrem Qualitätssiegel dazu beitragen, das Bewusstsein für Qualität bei Dienstleistern und KundInnen zu schärfen und so das Vertrauen in EEDL´  s zu erhöhen.

Infofolder zum DECA-Qualitätssiegel (Download, pdf)

Das DECA-Qualitätssiegel ist eines der ersten Qualitätssiegel für Energieeffizienzdienstleistungen auf dem Markt und dient im EU-Projekt QualitEE als Beispiel für die Entwicklung von weiteren Siegeln in Europa. Weitere Infos zum Projekt finden Sie hier.
 

Welchen Nutzen stiftet das Qualitätssiegel?

Das Qualitätssiegel

  • definiert Standards im Hinblick auf Dienstleistungselemente und Prozessablauf hochwertiger EEDL und

  • liefert die für die Einhaltung und Überprüfung notwendigen Kriterien.


Der Kundennutzen: Mehr Sicherheit

KundInnen von Energieeffizienzdienstleistern erhalten Unterstützung bei der Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Dienstleistung erhalte ich genau, wenn ich eine EEDL bestelle?

  • Wie kann ich gute von schlechten Angeboten unterscheiden?

  • Wie kann ich die Qualität der Leistungserbringung überprüfen?


Der Anbieternutzen: Die eigene Dienstleistung aufwerten!

Energieeffizienzdienstleister können anhand des Siegels einfach und plausibel darstellen, dass die von ihnen angebotenen Dienstleistungen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.

 

Welche Energieeffizienzdienstleistungen können ausgezeichnet werden?

Es kann auf (derzeit) sieben Energieeffizienzdienstleistungen angewendet werden:

  • Energieberatung (incl. Energieaudits)
  • Einspar-Contracting
  • Anlagen- oder Liefer-Contracting
  • Betriebsführungscontracting
  • Umsetzung von technischen Energieeffizienzmaßnahmen
  • Bestandsoptimierung (Wartungs- und Instandhaltungsprojekte)
  • Einführung eines Energiemanagementsystems

Eine Ergänzung bzw. Erweiterung dieser Liste ist möglich. Dies wird von der Arbeitsgruppe Qualität der DECA vorbereitet und entschieden. DECA-Mitglieder können sich zur Mitarbeit in dieser Gruppe melden (per mail an office@oegut.at).

Bewertung nach neun Qualitätskriterien

Insgesamt  wurden Qualitätskriterien (QK) in neun Bereichen definiert:

QK 1      Angemessene Analyse

QK 2      Umsetzung technischer Maßnahmen

QK 3      Einspargarantie

QK 4      Nachweis Energieeinsparung

QK 5      Werterhaltung, Instandhaltung

QK 6      Kommunikation Auftragnehmer – Auftraggeber

QK 7      NutzerInnenkomfort

QK 8      NutzerInneninformation und ‐motivation

QK 9      Nachvollziehbarkeit Vertrag

Details zu den Qualitätskriterien einblenden.

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QK 1      Angemessene Analyse

Die Analyse einer energieverbrauchenden Einheit (Gebäude, Industriebetrieb, Anlage etc.) im Hinblick auf mögliche Energieeinsparungen, einschließlich der Identifizierung möglicher effizienzsteigernder Maßnahmen, stellt immer den ersten Schritt einer EEDL dar. Damit hat die Qualität der Analyse auch einen großen Einfluss auf die Gesamtqualität der EEDL.

QK 2      Umsetzung technischer Maßnahmen

Die Erbringung von EEDL ist in vielen Fällen mit Umsetzung technischer Maßnahmen verbunden. In der Praxis ist bei der Leistungserbringung in diesem Zusammenhang eine große Bandbreite an Qualitätsniveaus anzutreffen. Dabei steht die Einhaltung von Normen, die den Sachverhalt der Umsetzung technischer Maßnahmen regeln, im Vordergrund. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass auch nach der Projektende der Anlagenbetreiber die neu eingebrachten Anlagen ordnungsgemäß bedienen kann.

QK 3      Einspargarantie

Manche EEDL beinhalten das Versprechen, dass Einsparungen in einer bestimmten Höhe erzielt werden. Dieses Versprechen – üblicherweise als Einspargarantie bezeichnet – muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit es für den Kunden auch tatsächlich Nutzen stiftet.

QK 4      Nachweis Energieeinsparung

Die Identifikation und/oder Umsetzung von Energieeinsparungen steht im Mittelpunkt von EEDL. Daher wird die Qualität einer EEDL auch davon bestimmt, wie die Energieeinsparung bestimmt wird. Energieeinsparungen können nicht direkt gemessen werden, sondern werden immer berechnet.

QK 5      Werterhaltung, Instandhaltung

Manche EEDL umfassen auch Dienstleistungen im Bereich der Wartung und Instandhaltung neu eingebrachter bzw. bestehender Anlagen. Die Qualität dieser Dienstleistung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtqualität der EEDL, da die erzielte Energieeinsparungen nicht zu Lasten des gewöhnlichen Anlagenbetriebs gehen darf.

QK 6      Kommunikation Auftragnehmer – Auftraggeber

Neben der technischen Qualität ist auch Art und Umfang der Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber für die Qualität einer EEDL ausschlaggebend. EE-Dienstleister übernehmen immer nur Teilverantwortlichkeiten vom bestehenden Betriebspersonal. Damit es an den Schnittstellen beim Betrieb des Objekts nicht zu Problemen kommt bzw. damit auch nach Beendigung der EEDL der Betrieb gut weitergeführt werden kann, ist eine kontinuierliche Kommunikation zwischen dem AN und dem AG (einschließlich der von ihm benannten externen Personen) unbedingt erforderlich.

QK 7      NutzerInnenkomfort

Die Durchführung von EEDL darf nicht zur Beeinträchtigung des NutzerInnenkomforts führen. Dabei kann NutzerInnenkomfort entweder über physikalische Größen (Temperatur, Luftqualität) definiert werden oder in qualitativem Sinne über die NutzerInnenzufriedenheit erfasst werden.

QK 8      NutzerInneninformation und -motivation

Da die NutzerInnen in vielen Fällen einen beträchtlichen Einfluss auf den Energieverbrauch eines Objekts haben und damit auch die Leistungserbringung einer EEDL mitbeeinflussen, haben sich für einzelne EEDL-Ansätze Maßnahmen der NutzerInneninformation und -motivation bewährt.

QK 9      Nachvollziehbarkeit des Vertrags

Die bereits langjährige Erfahrung mit Contracting-Projekten zeigt, dass deren Qualität nicht nur technischer und kommunikativer Natur ist, sondern dass auch die Gestaltung des Vertrags maßgeblich zur Qualität eines Projekts beiträgt. Insbesondere müssen im Vertrag Regelungen für einzelne Tatbestände vorgesehen sein, deren Nicht-Regelung in der Praxis immer wieder zu Problemen führt. Dabei gib es nicht unbedingt ein „Richtig“ oder „Falsch“, wichtiger ist, dass diese Punkte geregelt sind im Wissen beider Projektpartner um die jeweiligen Auswirkungen im Projekt.

Das Kriteriensystem im Detail

  • Für jede EEDL kommen nur die jeweils für sie  relevanten Qualitätskriterien zur Anwendung.
  • Die Qualitätskriterien werden jeweils durch Beurteilungskriterien konkretisiert. Dies sind überprüfbare Tatbestände, die für die Erfüllung eines Qualitätskriteriums gegeben sein müssen.
  • Für jedes Beurteilungskriterium ist definiert, wie der Nachweis erbracht werden kann, dass ein Beurteilungskriterium erfüllt wurde. Teilweise wird dabei zwischen Nachweisen, die „ex-ante“ – also z. B. schon in der Angebotsphase – erbracht werden können, und Nachweisen, die „ex-post" zu erbringen sind, unterschieden.


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Download:




Der Grundsatz der Selbstverpflichtung

Grundlage für die Verwendung des Qualitätssiegels ist

  • die Registrierung des Dienstleisters bei DECA und
  • die Unterzeichnung der Selbstverpflichtung.

Der Dienstleister verpflichtet sich, sicherzustellen, dass sämtliche Energieeffizienzdienstleistungen, die er erbringt und die er mit dem Qualitätssiegel kennzeichnet, mindestens den aktuellen veröffentlichten DECA-Qualitätskriterien für die betreffende Energieeffizienzdienstleistung entsprechen. Es kann mit dem Kunden vereinbart wurde, einzelne Beurteilungskriterien unberücksichtigt zu lassen, wenn diese für das konkete Projekt nicht zielführend oder zutreffend sind.

Für beauftragte EEDL muss ein Qualitätssiegel mit ID generiert werden.

qualitaetssiegel-logo-mit-id

Für die Angebotslegung (von selbstverpflichteten Dienstleistern) kann das DECA-Qualitätssiegel noch ohne Identifikationsnummer verwendet werden. Wenn es zur Beauftragung einer EEDL kommt, die das DECA-Qualitätssiegel tragen soll, muss über die DECA-Website ein Siegel mit Identifikationsnummer generiert werden.

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