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Die Selbstverpflichtung

Das DECA-Qualitätssiegel folgt dem Grundsatz der Selbstverpflichtung. Die Grundlage für die Verwendung des Qualitätssiegels für Energieeffizienzdienstleistungen bildet

  • die Registrierung des Dienstleisters bei DECA
  • und die Unterzeichnung der Selbstverpflichtung.

Der Zeichner verpflichtet sich, sicherzustellen, dass sämtliche Energieeffizienzdienstleistungen, die mit dem Qualitätssiegel gekennzeichnet sind und durch das betreffende Unternehmen erbracht worden sind, mindestens den aktuellen veröffentlichten DECA Beurteilungskriterien für die betreffende Energieeffizienzdienstleistung entsprechen. Einzelne Beurteilungskriterien können unberücksichtigt bleiben wenn dies mit dem Kunden vereinbart wurde.

Die Berechtigung für die Kennzeichnung einer Dienstleistung mit dem DECA-Qualitätssiegel wird auf die Dauer von einem Kalenderjahr vergeben. Ab dem zweiten Jahr der Selbstverpflichtung muss, in Abhängigkeit davon wie oft das Siegel im Vorjahr verwendet wurde, eine repräsentative Anzahl an positiven Kundenrückmeldungen zu Projekten übermittelt werden, in denen das DECA-Qualitätssiegel angewendet wurde.

Was kostet die Anwendung?

Für DECA-Mitglieder ist die Nutzung und Selbstverpflichtung kostenlos.

Unternehmen die keine Mitglieder der DECA sind, wird für die jährliche Selbstverpflichtung ein Unkostenbeitrag von € 125,- in Rechnung gestellt.

Schritt für Schritt zum DECA-Qualitätssiegel:

1. Anmeldeformular ausfüllen

Tragen Sie hier Ihre E-Mail Adresse ein und klicken Sie auf "anmelden". Sie erhalten eine Email mit einem Registrierungslink.

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2. Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen

Bitte übertragen Sie den Text der Selbstverpflichtungserklärung auf das Briefpapier ihres Unternehmens und schicken Sie die unterzeichnete Erklärung an office@deca.at oder per Post an die DECA-Geschäftsstelle (Hollandstraße 10/46, A-1020 Wien).

Selbstverpflichtungserklärung herunterladen

3. Falls Sie kein DECA-Mitglied sind: Unkostenbeitrag überweisen

Falls Sie nicht Mitglied der DECA sind, erhalten Sie eine Rechnung in der Höhe von € 125,- zugesandt.

Achtung der Unkostenbeitrag kann auf den DECA-Mitgliedsbeitrag angerechnet werden, wenn Sie sich noch im selben Jahr dazu entscheiden, DECA-Mitglied zu werden.

Infos zur DECA-Mitgliedschaft.

4. Listung auf der Website und Freischalten Ihres Zugangs

Nachdem die unterzeichnete Selbstverplichtungerklärung und ggf. der Unkostenbeitrag eingelangt sind, wird Ihr Unternehmen in die Liste der selbstverplichteten Unternehmen aufgenommen.

Sie erhalten außerdem Zugang zum "Bereich für Selbstverpflichtete". Dort können Sie die DECA-Qualitätssiegel mit Identifikationsnummer generieren, die Sie für die Auszeichnung von Projekten benötigen.

5. Generieren Sie Ihr DECA-Qualitätssiegel

Im "Bereich für Selbstverpflichtete" können Sie durch die Eingabe einiger weniger Angaben zum Projekt, das Sie mit dem DECA-Qualitätssiegel auszeichnen wollen, ein mit einer Identifikationsnummer versehenes Siegel generieren. Dieses Siegel darf anschließend nur für dieses eine Projekt verwendet werden. Für jedes neu beauftragte Projekt muss ein neues Siegel generiert werden. Für Angebote darf das DECA-Qualitätssiegel auch ohne ID verwendet werden.

Im "Bereich für Selbstverpflichtete" sind alle von Ihnen generierten Siegel aufgelistet und können bei Bedarf jederzeit erneut heruntergeladen werden.

Hier geht's zum "Bereich für Selbstverpflichtete".

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